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Der Gabelstapler

Gabelstapler sind motorgetriebene Flurförderzeuge, das bedeutet, mit einem Antrieb versehene Geräte für den innerbetrieblichen Transport und Warenumschlag. Im Jahre 1917 wurde der erste Gabelstapler von dem Schraubenhersteller Eugene Clark entwickelt. Ein Gabelstapler ist im Besonderen für die Handhabung von Paletten ausgelegt. Hauptsächliches Element eines Gabelstaplers ist seine Hubeinheit, die aus Gabelträger und Hubmast besteht. In der Regel trägt der Gabelträger zwei stählerne im Abstand verstellbare Zinken, die für gewöhnlich über eine Hydraulik vertikal bewegbar sind. Durch Anbaugeräte sind die Zinken in Querrichtung bewegbar oder der Abstand der beiden Gabelstaplerzinken zueinander kann via Hydraulik verändert werden. Die Zinken werden mit Gabel bezeichnet und geben dem Gabelstapler seinen Namen. Ein Gabelstapler wird durch eine mitfahrende Bedienperson gesteuert.

Welche verschiedene Arten von Gabelstapler gibt es im Einsatz?
Als Antrieb hat der Gabelstapler einen Elektro- oder Verbrennungsmotor. Die Verbrennungsmotoren werden betrieben mit Treibgas, Autogas, Diesel, Propan/Butan-Gemisch oder Erdgas. Gabelstapler, die benzingetrieben sind, kommen in der EU fast nicht mehr vor. Mit Gas betriebene oder elektrische Gabelstapler dürfen in Innenräumen verwendet werden. In der Schweiz bedürfen Stapler mit Verbrennungsmotoren eine gründliche Abklärung, ob sie in Innenräumen verwendet werden dürfen. Die Übertragung der Kraft zum Heben, Kippen und teilweise dem Lenken geschieht über Hydraulik, bei Fahrantrieben von Geräten mit Verbrennungsmotor, dies auch über Strömungsgetriebe. Antriebe mit Elektromotor sind frei von Schadstoffemissionen. Sie haben einen Akkumulator, dessen Masse in diesem Fall willkommen ist und zum Schwerpunktausgleich beiträgt. Eingesetzt werden Drehstrom- und Gleichstrommotoren mit Umrichter. Der Motor wird auch als generatorische Bremse verwendet. Gabelstapler haben eine Hecklenkung mit einem sehr großen Lenkeinschlag, so wird ein geringer Wendekreis ermöglicht. Für gewöhnlich ist der Wendekreis nur ungefähr so groß wie eine Fahrzeuglänge. Es gibt Gabelstapler mit drei und vier Rädern. Bei der dreirädrigen Bauweise befindet sich das Einzelrad hinten. Der Großteil der Gabelstapler hat keine Stoßdämpfer, da dadurch die Standsicherheit gewährleistet wird. Die Federung wird durch spezielle Gabelstapler-Reifen sowie einem gefederten Fahrersitz übernommen. Die gewöhnlichsten Hublasten liegen zwischen 1 t und 8 t. Bei den Hubhöhen ist bis zu 6 m üblich. Jedoch gibt es auch größere Fahrzeuge, die mit Hubgerüsten bis zu 12 m ausgelegt sein können, um Hochregale erreichen zu können.

Welche rechtlichen Vorschriften gibt es für die Nutzung eines Gabelstaplers?
Das innerbetriebliche Führen ist entsprechend in den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) festgelegt. Für den Nachweis der Befähigung erlangt man einen Flurbeförderungsschein, der auch (Gabel)Staplerschein genannt wird. Dieser kann durch eine Ausbildung erworben werden, deren Dauer nach BGV 925 mindestens zehn Theoriestunden betragen muss. Die Flurförderscheine gelten zur Zeit nur national. Für die Schweiz sind das Arbeitsschutzgesetz (ArG), das Unfallversicherungsgesetz (UVG) und die Verordnung zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) maßgeblich. Dort kann nur mit einem SUVA-anerkannten Ausweis gefahren werden. Anerkannt sind nur die (interne) SUVA-geprüfte Fahrschule und die Ausbildung durch das Militär.